CDU-Mitglieder-Initiative „Die Basis“ dankt CDU Deutschlands und ihren Verbänden und Vereinigungen für die Mitgliederbeteiligung im Vorfeld der Wahl eines neuen Parteivorsitzenden

Am kommenden Samstag wählt die CDU Deutschlands auf dem Bundesparteitag einen neuen Vorsitzenden. Wahlrecht haben die Delegierten des Bundesparteitags. In einer Vielzahl von Verbänden und Vereinigungen der CDU Deutschlands sind vor der Wahl jedoch Abstimmungen an der Parteibasis durchgeführt worden, um den Delegierten ein Stimmungsbild der Mitglieder an die Hand zu geben.

„Wir danken den Vorständen, die eine solche Abstimmung unter ihren Mitgliedern organisiert haben, ausdrücklich für diese Mühen und Offenheit,“ sagt Dr. Martin Heipertz, einer der Gründer der Initiative ‚Die Basis‘, „und ebenso danken wir auch der Bundesgeschäftsstelle und dem Generalsekretär Paul Ziemiak, die diese Abstimmungen tatkräftig unterstützt haben.“ Es bleibe nun den Delegierten überlassen zu entscheiden, ob und wie sie die oftmals sehr klaren Mitgliedervoten in ihrer Wahlentscheidung berücksichtigen. „Wir sind aber der Hoffnung, dass die Delegierten verantwortungsvoll mit dem Mandat, das ihnen die Mitglieder gegeben haben, umgehen. Denn das Mandat ist zwar frei, jedoch nur in Rahmen seines Auftrags, die Mitglieder bestmöglich zu vertreten,“ ergänzt Dr. Frank Somogyi, ebenfalls einer der Gründer der „Basis“.

Die Initiative „Die BASIS“ hat ihren Ursprung in Frankfurt am Main, Heidelberg und Berlin und will bundesweit das Engagement in CDU und CSU beleben. Sie ist eine Gruppe von Unionsmitgliedern unterschiedlicher inhaltlicher Ausrichtung, verfolgt keine konkreten inhaltlichen Ziele, sondern will dem Mitgliederwillen eine größere Bedeutung bei der Ausrichtung der Union verleihen. Die Initiatoren sind Dr. Martin Heipertz, Luca Rath und Dr. Frank Somogyi.

CDU-Mitglieder-Initiative „Die Basis“ begrüßt Einführung digitaler Wahlverfahren zu Kandidatenkür

Nicht nur vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie begrüßt ‚Die Basis – Initiative für mehr Mitgliederbeteiligung in CDU und CSU‘ die von CDU/CSU und SPD im Koalitionsausschuss beschlossenen Vorschläge zur Änderung des Bundeswahlgesetzes, durch die die Parteien ihre Bundestagskandidaten nun auch nach digitaler Versammlung per Briefwahl bestimmen können sollen. Gleichzeitig kritisiert ‘Die Basis’ Pläne der hessischen CDU, statt Digital- oder Briefwahlen einzuführen, die demokratischen Rechte ihrer Mitglieder zu beschneiden und die Kandidatenkür auf rechtlich tönerne Füße zu stellen.  

Der Deutsche Bundestag debattiert derzeit eine weitreichende Änderung des Bundeswahlgesetzes, dessen Paragraph 21 die Aufstellung von Parteibewerbern in Bundestagswahlkreisen regelt.

Bisher werden Wahlkreisbewerber durch eine Mitgliederversammlung oder – wie z.B. im Falle der CDU Hessen – durch eine besondere Vertreterversammlung bestimmt. „Versammlung“ bedeutet hierbei bisher eine physische Präsenzveranstaltung, die aber beispielsweise im Falle einer grassierenden Pandemie undurchführbar sein könnte.

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, um mit den Erfordernissen einer Pandemie bei der Kandidatenkür umzugehen: Erstens kann die Versammlung verkleinert werden, indem man Delegierte einführt bzw. den Faktor eines bereits bestehenden Delegiertenschlüssels erhöht – der Parteitag also kleiner wird, weil z.B. statt pro 10 Mitglieder nunmehr nur noch pro 100 Mitglieder ein Delegierter oder eine Delegierte entsandt wird. Zweitens kann man von der physischen Präsenz Abstand nehmen und die Versammlung digital bzw. die Abstimmung in Form einer Briefwahl durchführen.

Aus Sicht von „Die Basis“ ist der zweite Weg der eindeutig bessere. Ko-Initiator Dr. Frank Somogyi erklärt: „Wenn der Delegiertenschlüssel so erhöht wird, dass sich kein für die Gesamtheit der Mitglieder repräsentatives Abbild mehr ergeben kann, dann können wir von keiner unzweifelhaft demokratisch legitimierten Entscheidung mehr ausgehen.“

Daher begrüßt „Die Basis“ den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag eingebrachten Gesetzgebungsvorschlag, denn dieser tendiert eindeutig zu digitaler Willensbildung in Kombination mit einer Briefwahl.

„Nur so ist es zeitgemäß und rechtssicher“, sagt Dr. Martin Heipertz, Ko-Initiator von „Die Basis“ und bis vor kurzem Vorsitzender des Virtuellen Netzwerks der CDU Hessen. „Wir leben im 21. Jahrhundert, und die Digitalisierung gehört zur Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und Bürger. Die Politik und die Parteien können und müssen sich dieser technischen Möglichkeiten bedienen. ”

Umso verwunderlicher erscheint es aus Sicht von „Die Basis“, dass der Landesvorstand der CDU Hessen den entgegengesetzten Weg gehen will: Dem Landesparteitag am kommenden Samstag, dem 26.09.2020, in Willingen liegt ein Antrag auf Satzungsänderung vor, der die Durchführung von angeblichen Notparteitagen mit einem Delegiertenschlüssel von bis zu 100:1 ermöglichen soll – das Aufstellungsverfahren geriete so zur Farce.

“Für den Kreisverband Frankfurt würde das im Extremfall bedeuten, dass von 36 Stadtbezirksverbänden 28 je einen Delegierten entsenden würden, sieben Verbände zwei Delegierte und nur einer drei Delegierte. Das verzerrt völlig die Größenverhältnisse der Verbände, von denen einige kaum 20, andere hingegen knapp 100 Mitglieder haben – aber dennoch je einen Delegierten stellen würden”, sagt das Frankfurter Basis-Teammitglied Katharina Wangler.

Luca Rath, Ko-Initiator von „Die Basis“, erklärt: „Eine Lex Hessen kann es nicht geben, sondern nur eine bundeseinheitliche Lösung. Wir reden hier von einer Operation am offenen Herzen unserer Demokratie, und es steht nicht im Belieben der Akteure, die Verfahren nach ihrem Gusto zu gestalten. Schon gar nicht so, dass Interessenkonflikte der dann handverlesenen Delegierten zum Tragen kommen könnten, das Stimm- und Vorschlagsrecht der eigentlich durch die Stadtbezirksverbände gewählten Delegierten beschnitten und so die Chancengleichheit zwischen den einzelnen Bewerbern beeinträchtigt sein könnte. Denn die Aufstellung von Wahlkreisbewerbern zum Deutschen Bundestag muss rechtssicher gestaltet werden.“

Diese Rechtssicherheit sieht Dr. Martin Heipertz gefährdet und sich selbst als Bewerber um eine Nominierung in Frankfurt-West auch potentiell betroffen. Er erklärt: “Generell ist die Wahl der Wahlkreiskandidaten bereits vorgelagerter Teil der Bundestagswahl und unterliegt damit dem Schutz des Grundgesetzes sowie des Bundeswahlgesetzes. Die Vorschriften des Bundeswahlgesetzes, insbesondere Paragraph 21, unterliegen keinesfalls der Disposition einzelner Landesverbände. Sie bilden vielmehr den Kernbestand der demokratischen Wahl nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der keinesfalls tangiert werden darf. Das macht das geplante Manöver aus Wiesbaden nach meinem Dafürhalten so gefährlich und im Ergebnis auch rechtlich angreifbar.”

Dr. Frank Somogyi ergänzt: “Es ist zudem mehr als verwunderlich, wenn die hessischen Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion in Berlin einen Gesetzentwurf zu Artikel 21 des Bundeswahlgesetzes mit Blick auf die Pandemie miteinbringen und der Landesvorstand der hessischen CDU in Wiesbaden parallel einen dazu völlig entgegengesetzten Weg einschlägt. Daher sollte der Landesvorstand klarstellen, dass der hessische Weg subsidiär, also nachrangig, ist und allein für den Fall gedacht, dass der Bundesgesetzentwurf nicht in Kraft treten sollte. Unter diesen Vorbehalt sollte die Satzungsänderung gestellt werden.”

Eine solche Klarstellung blieb jedoch seitens des Landesverbandes auf Nachfrage der “Basis” aus. Katharina Wangler erklärt: “Insgesamt sollte eine pandemiebeschränkte Anwendung des Bundeswahlgesetzes aufgrund der erheblichen rechtlichen Risiken, die im schlimmsten Fall zur Nichtzulassung von CDU-Kandidaten oder zu einer späteren Anfechtung der Wahl führen können, nicht in einem hessischen Alleingang, sondern nur im Einklang mit anderen großen Landesverbänden erfolgen. Ebenfalls sollte mit Blick auf die erheblichen rechtlichen Risiken klargestellt werden, dass eine Anwendung des geplanten hessischen Pandemie-Sonderwegs nur als Ultima ratio unter strikter Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfolgen kann.”

Luca Rath stellt abschließend die Frage, ob nach der angedachten Satzungsänderung in Hessen die Aufstellung bereits gewählter hessischer Wahlkreiskandidaten wiederholt werden muss, da die zufällig (durch das Datum der Versammlung) veranlasste Anwendung unterschiedlicher Wahlverfahren in einer Partei für eine Bundestagswahl bereits für sich genommen einen signifikanten Wahlfehler begründen könnte.  Er erklärt: “All dies spricht dafür, die von der Bundes-CDU vorgesehene und durch die Fraktionen eingebrachte Änderung des Bundeswahlgesetzes auch in Hessen erst einmal abzuwarten und nicht durch übereiltes Handeln und Alleingänge erhebliche Rechtsunsicherheit für das Verfahren zur Wahl der Kandidaten zu schaffen.”

Die Initiative „Die BASIS“ hat ihren Ursprung in Frankfurt am Main, Heidelberg und Berlin und will bundesweit das Engagement in CDU und CSU beleben. Sie ist eine Gruppe von Unionsmitgliedern unterschiedlicher inhaltlicher Ausrichtung, verfolgt keine konkreten inhaltlichen Ziele, sondern will dem Mitgliederwillen eine größere Bedeutung bei der Ausrichtung der Union verleihen. Die Initiatoren sind Dr. Martin Heipertz, Luca Rath und Dr. Frank Somogyi.

„Die Basis“ – Initiative für mehr Mitgliederbeteiligung in CDU und CSU – will Satzung der CDU ändern: „Nur eine Belebung der innerparteilichen Demokratie führt die CDU aus der Krise.“

„Die Basis“ – Initiative für mehr Mitgliederbeteiligung in CDU und CSU fordert nach den schweren Verlusten der CDU in Brandenburg und Sachsen substantielle Änderungen in Aufbau und Organisation der CDU und legt einen konkreten Entwurf für Satzungsänderungen vor.

„Am heutigen Wahlabend verzeichnen wir für die CDU sowohl in Sachsen als auch in Brandenburg schwerste Verluste. Für uns als Mitglieder an der Basis der Partei sind derartige Verluste nicht hinnehmbar“, sagt der Berliner Ministerialrat Dr. Martin Heipertz, einer der Initiatoren der „Basis“. „Wir sehen eine Belebung der innerparteilichen Demokratie als unerlässliche Voraussetzung an, um wieder zu einem besseren inhaltlichen und personellen Angebot für die Bürgerinnen und Bürger zu kommen“, ergänzt der Frankfurter Volkswirt Dr. Frank Somogyi.

Um dies zu erreichen, entstehe derzeit im Kreis der „Basis“-Mitglieder eine Mustersatzung für alle Landesverbände der Union. „Die Kernpunkte im aktuellen Entwurf der Mustersatzung sprechen die wichtigsten Defizite im demokratischen Zustand unserer Partei an und schlagen jeweils die entsprechende Lösung vor“,  so der Heidelberger Politikwissenschaftler Luca Rath.

„Wir rufen nach dem Wahldebakel jedes Mitglied der Union auf, sich an dieser Aufgabe zu beteiligen und unsere Initiative auf http://www.union-basis.de/mitmachen/ zu unterstützen“, appellieren die Initiatoren.

Die Kernpunkte des Satzungsentwurfs sind:

  • Stimmrecht für alle Mitglieder: Grundsätzlich Mitgliederprinzip statt Delegiertenprinzip bei Kreisparteitagen und Wahlkreisversammlungen.
  • Organisation von unten nach oben: Der Landesverband bestimmt nicht die Politik der Kreis- und Ortsverbände, sondern (über den LPT) andersherum – inhaltlich und personell.
  • Verhinderung von Wahlmanipulation bei parteiinternen Abstimmungen: Verhinderung von Wahlnomaden sowie fiktiven Mitglieder und Karteileichen.
  • Mehr Basisnähe und Vermeidung von Interessenskonflikten: 50%+1 Stimme in Bundes- und Landesparteitagen sowie Vorständen reserviert für „einfache“ Mitglieder ohne Wahlamt, Mandat oder Dienstverhältnis mit der Partei oder parteinahem Dienstverhältnis.
  • Mehr Basisdemokratie: Bindende Mitgliederbefragungen, möglichst online.
  • Partei von unten: Freiheit der Mitglieder, sich zu Vereinigungen zusammenzuschließen, denen ab bestimmter Größe automatisch spezifische Rechte und Pflichten zustehen.
  • Mehr Möglichkeiten für die Mitglieder, eigene Expertise einzubringen: Einrichtung mitgliederoffener Fachausschüsse in allen Landes- und Kreisverbänden.
  • Gründung von Orts- und Kreisverbänden ohne Genehmigung des Landesverbands.
  • Wahl von Wahlvorbereitungsausschüssen durch Parteitag statt durch Vorstand.
  • Verpflichtung des Vorstands, rechtzeitig vor jeder Kandidatenkür alle Mitglieder zu einer Kandidatur zu ermuntern.
  • Neutralitätspflicht des Kreis- und Landesvorstands bei mehreren Kandidaten.
  • Echte Listenwahl – die Anzahl der Stimmen bestimmt den Listenplatz.
  • Urwahl des Landesvorsitzes sowie der Kandidatur um das Amt des Ministerpräsidenten (sowie – für die Bundessatzung – Urwahl des Bundesvorsitzes sowie der Kanzlerkandidatur).
  • Objektive, transparente und kostenlose Parteigerichtsbarkeit.

Der detaillierte Entwurf der Mustersatzung ist über das Forum auf der Webseite der Basis (http://www.union-basis.de/forum/) zugänglich und kann dort von allen Parteimitgliedern weiter diskutiert werden.

Die Initiative „Die BASIS“ hat ihren Ursprung in Frankfurt am Main, Heidelberg und Berlin und soll bundesweit das Engagement in CDU und CSU beleben. Sie ist eine Gruppe von Unionsmitgliedern aus unterschiedlichen Kreis- und Landesverbänden, unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher inhaltlicher Ausrichtung. Die Initiative verfolgt keine konkreten inhaltlichen Ziele, sondern bietet vielmehr ein Netzwerk, um dem Mitgliederwillen wieder eine größere Bedeutung bei der Ausrichtung der Union zu verleihen. Die Initiatoren Dr. Martin Heipertz, Luca Rath und Dr. Frank Somogyi haben die BASIS (www.union-basis.de) nach der Europawahl 2019 ins Leben gerufen. Innerhalb kürzester Zeit haben sich bereits aus ganz Deutschland Mitglieder von CDU und CSU angeschlossen.