Nicht nur vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie begrüßt ‚Die Basis – Initiative für mehr Mitgliederbeteiligung in CDU und CSU‘ die von CDU/CSU und SPD im Koalitionsausschuss beschlossenen Vorschläge zur Änderung des Bundeswahlgesetzes, durch die die Parteien ihre Bundestagskandidaten nun auch nach digitaler Versammlung per Briefwahl bestimmen können sollen. Gleichzeitig kritisiert ‘Die Basis’ Pläne der hessischen CDU, statt Digital- oder Briefwahlen einzuführen, die demokratischen Rechte ihrer Mitglieder zu beschneiden und die Kandidatenkür auf rechtlich tönerne Füße zu stellen.
Der Deutsche Bundestag debattiert derzeit eine weitreichende Änderung des Bundeswahlgesetzes, dessen Paragraph 21 die Aufstellung von Parteibewerbern in Bundestagswahlkreisen regelt.
Bisher werden Wahlkreisbewerber durch eine Mitgliederversammlung oder – wie z.B. im Falle der CDU Hessen – durch eine besondere Vertreterversammlung bestimmt. „Versammlung“ bedeutet hierbei bisher eine physische Präsenzveranstaltung, die aber beispielsweise im Falle einer grassierenden Pandemie undurchführbar sein könnte.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, um mit den Erfordernissen einer Pandemie bei der Kandidatenkür umzugehen: Erstens kann die Versammlung verkleinert werden, indem man Delegierte einführt bzw. den Faktor eines bereits bestehenden Delegiertenschlüssels erhöht – der Parteitag also kleiner wird, weil z.B. statt pro 10 Mitglieder nunmehr nur noch pro 100 Mitglieder ein Delegierter oder eine Delegierte entsandt wird. Zweitens kann man von der physischen Präsenz Abstand nehmen und die Versammlung digital bzw. die Abstimmung in Form einer Briefwahl durchführen.
Aus Sicht von „Die Basis“ ist der zweite Weg der eindeutig bessere. Ko-Initiator Dr. Frank Somogyi erklärt: „Wenn der Delegiertenschlüssel so erhöht wird, dass sich kein für die Gesamtheit der Mitglieder repräsentatives Abbild mehr ergeben kann, dann können wir von keiner unzweifelhaft demokratisch legitimierten Entscheidung mehr ausgehen.“
Daher begrüßt „Die Basis“ den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag eingebrachten Gesetzgebungsvorschlag, denn dieser tendiert eindeutig zu digitaler Willensbildung in Kombination mit einer Briefwahl.
„Nur so ist es zeitgemäß und rechtssicher“, sagt Dr. Martin Heipertz, Ko-Initiator von „Die Basis“ und bis vor kurzem Vorsitzender des Virtuellen Netzwerks der CDU Hessen. „Wir leben im 21. Jahrhundert, und die Digitalisierung gehört zur Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und Bürger. Die Politik und die Parteien können und müssen sich dieser technischen Möglichkeiten bedienen. ”
Umso verwunderlicher erscheint es aus Sicht von „Die Basis“, dass der Landesvorstand der CDU Hessen den entgegengesetzten Weg gehen will: Dem Landesparteitag am kommenden Samstag, dem 26.09.2020, in Willingen liegt ein Antrag auf Satzungsänderung vor, der die Durchführung von angeblichen Notparteitagen mit einem Delegiertenschlüssel von bis zu 100:1 ermöglichen soll – das Aufstellungsverfahren geriete so zur Farce.
“Für den Kreisverband Frankfurt würde das im Extremfall bedeuten, dass von 36 Stadtbezirksverbänden 28 je einen Delegierten entsenden würden, sieben Verbände zwei Delegierte und nur einer drei Delegierte. Das verzerrt völlig die Größenverhältnisse der Verbände, von denen einige kaum 20, andere hingegen knapp 100 Mitglieder haben – aber dennoch je einen Delegierten stellen würden”, sagt das Frankfurter Basis-Teammitglied Katharina Wangler.
Luca Rath, Ko-Initiator von „Die Basis“, erklärt: „Eine Lex Hessen kann es nicht geben, sondern nur eine bundeseinheitliche Lösung. Wir reden hier von einer Operation am offenen Herzen unserer Demokratie, und es steht nicht im Belieben der Akteure, die Verfahren nach ihrem Gusto zu gestalten. Schon gar nicht so, dass Interessenkonflikte der dann handverlesenen Delegierten zum Tragen kommen könnten, das Stimm- und Vorschlagsrecht der eigentlich durch die Stadtbezirksverbände gewählten Delegierten beschnitten und so die Chancengleichheit zwischen den einzelnen Bewerbern beeinträchtigt sein könnte. Denn die Aufstellung von Wahlkreisbewerbern zum Deutschen Bundestag muss rechtssicher gestaltet werden.“
Diese Rechtssicherheit sieht Dr. Martin Heipertz gefährdet und sich selbst als Bewerber um eine Nominierung in Frankfurt-West auch potentiell betroffen. Er erklärt: “Generell ist die Wahl der Wahlkreiskandidaten bereits vorgelagerter Teil der Bundestagswahl und unterliegt damit dem Schutz des Grundgesetzes sowie des Bundeswahlgesetzes. Die Vorschriften des Bundeswahlgesetzes, insbesondere Paragraph 21, unterliegen keinesfalls der Disposition einzelner Landesverbände. Sie bilden vielmehr den Kernbestand der demokratischen Wahl nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der keinesfalls tangiert werden darf. Das macht das geplante Manöver aus Wiesbaden nach meinem Dafürhalten so gefährlich und im Ergebnis auch rechtlich angreifbar.”
Dr. Frank Somogyi ergänzt: “Es ist zudem mehr als verwunderlich, wenn die hessischen Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion in Berlin einen Gesetzentwurf zu Artikel 21 des Bundeswahlgesetzes mit Blick auf die Pandemie miteinbringen und der Landesvorstand der hessischen CDU in Wiesbaden parallel einen dazu völlig entgegengesetzten Weg einschlägt. Daher sollte der Landesvorstand klarstellen, dass der hessische Weg subsidiär, also nachrangig, ist und allein für den Fall gedacht, dass der Bundesgesetzentwurf nicht in Kraft treten sollte. Unter diesen Vorbehalt sollte die Satzungsänderung gestellt werden.”
Eine solche Klarstellung blieb jedoch seitens des Landesverbandes auf Nachfrage der “Basis” aus. Katharina Wangler erklärt: “Insgesamt sollte eine pandemiebeschränkte Anwendung des Bundeswahlgesetzes aufgrund der erheblichen rechtlichen Risiken, die im schlimmsten Fall zur Nichtzulassung von CDU-Kandidaten oder zu einer späteren Anfechtung der Wahl führen können, nicht in einem hessischen Alleingang, sondern nur im Einklang mit anderen großen Landesverbänden erfolgen. Ebenfalls sollte mit Blick auf die erheblichen rechtlichen Risiken klargestellt werden, dass eine Anwendung des geplanten hessischen Pandemie-Sonderwegs nur als Ultima ratio unter strikter Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfolgen kann.”
Luca Rath stellt abschließend die Frage, ob nach der angedachten Satzungsänderung in Hessen die Aufstellung bereits gewählter hessischer Wahlkreiskandidaten wiederholt werden muss, da die zufällig (durch das Datum der Versammlung) veranlasste Anwendung unterschiedlicher Wahlverfahren in einer Partei für eine Bundestagswahl bereits für sich genommen einen signifikanten Wahlfehler begründen könnte. Er erklärt: “All dies spricht dafür, die von der Bundes-CDU vorgesehene und durch die Fraktionen eingebrachte Änderung des Bundeswahlgesetzes auch in Hessen erst einmal abzuwarten und nicht durch übereiltes Handeln und Alleingänge erhebliche Rechtsunsicherheit für das Verfahren zur Wahl der Kandidaten zu schaffen.”
Die Initiative „Die BASIS“ hat ihren Ursprung in Frankfurt am Main, Heidelberg und Berlin und will bundesweit das Engagement in CDU und CSU beleben. Sie ist eine Gruppe von Unionsmitgliedern unterschiedlicher inhaltlicher Ausrichtung, verfolgt keine konkreten inhaltlichen Ziele, sondern will dem Mitgliederwillen eine größere Bedeutung bei der Ausrichtung der Union verleihen. Die Initiatoren sind Dr. Martin Heipertz, Luca Rath und Dr. Frank Somogyi.